|
| |
| Aufnahmebedingungen |
Wirtschaftsgymnasium |
| |
| In die Eingangsklasse
(früher Klasse 11) können aufgenommen werden: |
| |
1.
Schüler,
die im Abschlusszeugnis
|
a)
einer Realschule, |
|
b)
einer Werkrealschule, |
|
c)
einer zweijährigen Berufsfachschule (z.B.
Wirtschaftsschule) oder |
|
d)
einer Berufsaufbauschule (einschließlich Telekollegschule I) |
| im
Durchschnitt der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens
die Note "befriedigend" (3,0) und in jedem dieser Fächer
mindestens die Note "ausreichend" (4,0) erreicht
haben. |
|
| |
| 2.
Schüler eines Gymnasiums mit dem Versetzungszeugnis in Klasse
10 oder 11. Das
bessere Zeugnis kann vorgelegt werden. |
| |
| Außerdem ist eine Aufnahme nur möglich, wenn der
Schüler bei Schuljahresbeginn der Eingangsklasse das 19. Lebensjahr
oder bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung das 22.
Lebensjahr noch nicht vollendet hat. |
| |
| Auswahlverfahren |
| Können nicht alle Bewerber aufgenommen werden, die
die Voraussetzungen für die Aufnahme erfüllen und deren Anmeldungen
rechtzeitig eingegangen sind, so erfolgt die Aufnahme nach einem durch
Erlass geregelten Auswahlverfahren (§ 3 der Verordnung des Ministeriums für
Kultus, Jugend und Sport über die Aufnahme in die beruflichen Gymnasien
der dreijährigen Aufbauform).
|
| |
|