Wirtschaftsgymnasium
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Rhein-Neckar-Kreis
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Aufnahmebedingungen

Wirtschaftsgymnasium

 
In die Eingangsklasse (früher Klasse 11) können aufgenommen werden:
 
1. Schüler, die im Abschlusszeugnis 
a) einer Realschule,
b) einer Werkrealschule,
c) einer zweijährigen Berufsfachschule (z.B. Wirtschaftsschule) oder
d) einer Berufsaufbauschule (einschließlich Telekollegschule I)
im Durchschnitt der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens die Note "befriedigend" (3,0) und in jedem dieser Fächer mindestens die Note "ausreichend" (4,0) erreicht haben.
 
2. Schüler eines Gymnasiums mit dem Versetzungszeugnis in Klasse 10 oder 11. Das bessere Zeugnis kann vorgelegt werden.
 
Außerdem ist eine Aufnahme nur möglich, wenn der Schüler bei Schuljahresbeginn der Eingangsklasse das 19. Lebensjahr oder bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
  
Auswahlverfahren
Können nicht alle Bewerber aufgenommen werden, die die Voraussetzungen für die Aufnahme erfüllen und deren Anmeldungen rechtzeitig eingegangen sind, so erfolgt die Aufnahme nach einem durch Erlass geregelten Auswahlverfahren (§ 3 der Verordnung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport über die Aufnahme in die beruflichen Gymnasien der dreijährigen Aufbauform).

 

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