| Abschlußprüfungen |
Kaufmännische Berufsschule |
Die gemeinsame Verantwortung von Berufsschule und Wirtschaft
drückt sich auch in einer gemeinsamen Schulabschlussprüfung am Ende der Berufsschulzeit
aus. Die schriftliche Prüfung in den beruflichen Fächern an der Berufsschule ist
gleichzeitig Bestandteil der Kaufmannsgehilfenprüfung vor der Industrie- und
Handelskammer bzw. Handwerkskammer. Die erfolgreich abgelegte Prüfung wird bescheinigt
durch das
- Abschlusszeugnis der Berufsschule und den
- Kaufmannsgehilfenbrief der Kammer.
Bei einem Notendurchschnitt von 2,5 aus Hauptschulabschluss,
Berufsschulabschlusszeugnis und Kaufmannsgehilfenbrief kann Hauptschulabsolventen ein dem
Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand zuerkannt werden (= Regelung 9 + 3).
Damit kann das Berufskolleg I besucht
werden. |