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Rhein-Neckar-Kreis
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Kaufmännische Berufsschule

Die gemeinsame Verantwortung von Berufsschule und Wirtschaft drückt sich auch in einer gemeinsamen Schulabschlussprüfung am Ende der Berufsschulzeit aus. Die schriftliche Prüfung in den beruflichen Fächern an der Berufsschule ist gleichzeitig Bestandteil der Kaufmannsgehilfenprüfung vor der Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer. Die erfolgreich abgelegte Prüfung wird bescheinigt durch das

  • Abschlusszeugnis der Berufsschule und den
  • Kaufmannsgehilfenbrief der Kammer.

Bei einem Notendurchschnitt von 2,5 aus Hauptschulabschluss, Berufsschulabschlusszeugnis und Kaufmannsgehilfenbrief kann Hauptschulabsolventen ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand zuerkannt werden (= Regelung 9 + 3).

Damit kann das Berufskolleg I besucht werden.

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