Wirtschaftsgymnasium
Kaufmännisches Berufskolleg
Wirtschaftsschule
Kaufmännische Berufsschule
Rhein-Neckar-Kreis
Startseite
Allgemeines
Schulleitung
Sekretariat
Schularten

Aktuelles  

Termine

Juristen an der Johann-Philipp-Bronner-Schule Wiesloch am 15. Juli 2010

 

Zur  „Woche der Justiz“ in Baden-Württemberg hatte Studiendirektor Werner Bender von der Johann – Philipp – Bronner Schule Wiesloch drei engagierte Juristen in die Aula des Berufsschulzentrums eingeladen. Die Eingangsklassen des Wirtschaftsgymnasium sollten zum einen erfahren, was illegale Raubkopien sind und welche Konsequenzen deren Downloads haben können und zum anderen die Gelegenheit haben, zu dieser brisanten Materie Fragen zu stellen. Werner Bender begrüßte die anwesenden Schülerinnen und Schüler, Lehrer und Juristen mit einer aktuellen Schlagzeile aus Spiegel-Online: Millionenfach werden Filme und Musik illegal im Internet getauscht. Die Rechteinhaber drängen seit Jahren auf harte Strafen bis hin zum Netzentzug. Eine Gruppe von Industriestaaten plant jetzt internationale Abkommen und den Einstieg in die Nutzerüberwachung.“

Andreas Schlett, der Direktor des Amtsgerichts Wiesloch ergriff das Wort: Niemand brauche Angst vor der Justiz zu haben, denn alles verlaufe rechtsstaatlich.  Dr. Carsten Zülch, Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe, stellte zunächst dar, dass das Downloaden bzw. Uploaden von illegalen Raubkopien einen zivilrechtlichen, aber u.U. auch einen strafrechtlichen Aspekt hätte. Es gehe hierbei um die Verletzung des Rechts am geistigen Eigentum, dem Urheberrecht an Musik, Fotografien, Filmen und PC-Programmen. Einzig der Urheber dürfe bestimmen, was mit seinem Werk (Song, Foto, Film, PC-Programm) geschehe.
Das beinhalte auch das Recht, zu bestimmen,  ob sein Werk kopiert werden darf und wie oft. Wird ein Urheberrecht verletzt, kommt es zivilrechtlich nicht auf ein Verschulden an, ja selbst wenn ein Anschlussinhaber in Urlaub war und sein W-LAN nicht ausreichend geschützt hat, kann zur Verantwortung gezogen werden. Als erstes kann der Urheber auf Unterlassung bestehen. Dies wird mit Hilfe einer kostenpflichtigen Abmahnung durchgesetzt, evt. in Kombination mit einem Schadenersatzanspruch, z.B. für entgangenen Gewinn. Die Abmahnung ist teuer, vermeidet aber den oft noch kostenintensiveren Prozess. Allerdings sei nicht jede Kopie eines Werkes rechtswidrig. Kopiert werden dürfe immer, wenn der Urheber das ausdrücklich erlaube. Von einer gekauften Musik-CD darf auch eine Privatkopie angefertigt werden, sofern die Quelle nicht rechtswidrig erstellt wurde. Dabei erwähnte Dr. Carsten Zülch immer wieder die Tauschbörsen, als Quellen illegaler Downloads. Eltern haben die Pflicht, ihre Kinder auf diese Problematik hinzuweisen. Ansonsten sei der Ärger vorprogrammiert.  Lieber solle man sich doch auf legale Downloads beschränken. Den strafrechtlichen Aspekt illegaler Raubkopien übernahm Staatsanwalt Werner Obländer. Der Täterkreis erstrecke sich bei dieser Thematik auf alle sozialen Schichten.  Nur relativ wenige Menschen würden so ohne weiteres ein Geschäft betreten und so mir nichts Dir nichts eine oder mehrere Musik-CD mitgehen lassen. Die Hemmschwelle beim illegalen Downloaden sei allerdings wesentlich geringer. Dabei müsse man mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren rechnen, wohlgemerkt wenn man dieses Downloaden nicht gewerbsmäßig betreibe.
Als Beispiele für eine strafbare Handlung nannte Werner Obländer das unautorisierte Mitschneiden von Live-Konzerten und das Aufnehmen von Konzerten oder Filmen mit der eigenen Kamera. Je nach Schwere des Falles könne die Staatsanwaltschaft das Verfahren auf den Privatklageweg verweisen, d.h. das Verfahren könne gegen Zahlung einer Geldstrafe abgeschlossen werden. Bei staatsanwaltlichen Ermittlungen werde meistens der PC des mutmaßlichen Täters für die Dauer des Verfahrens eingezogen. Andreas Schlett wertete diesen Schritt als die eigentliche Strafe. Sechs Monate ohne Computer, so der Direktor des Amtsgerichts Wiesloch, könne für einen Jugendlichen eine Ewigkeit bedeuten. Außerdem beinhalte ein PC oftmals unersetzliche bzw. private Dateien. Nach diesem kurz gehaltenen Informationsteil durften die Schülerinnen und Schüler des Wirtschaftsgymnasiums Fragen stellen. Davon wurde reichlich Gebrauch gemacht. Dabei stellte sich heraus, dass bereits das Abspielen von unautorisiert ins Internet gestellten Filmen unter die Kategorie illegale Raubkopie falle. Bezogen auf Referate in der Schule, beruhigten die Juristen die Schüler: „Wo kein Kläger sei, sei auch kein Richter.“ Allerdings sei eine korrekte Quellenangabe das Mindeste. In jedem Fall habe sich der Nutzer zu vergewissern, dass es sich um eine legale Quelle handele. Die Frage nach einer Liste der erlaubten Downloads mussten die Juristen verneinen: So etwas gebe es nicht. Um den Anschlussinhaber eines PC herauszufinden, würde der Datenschutz immer mehr ins Hintertreffen gelangen.
Auf die Frage: dürfe man im Internet ein Fußballspiel live anschauen, antworteten die Juristen eindeutig mit Nein, denn die TV- Sender hätten für die Übertragungsrechte viel Geld gezahlt. Dr. Carsten Zülch lobte das Interesse der Gymnasiasten: Sie stellten Fragen, mit denen man als Richter tagtäglich konfrontiert werde. Eine Schülerin bedankte sich im Namen aller Anwesenden für die interessante und hilfreiche Veranstaltung. Andreas Schlett meldete sich noch einmal zu Wort und mahnte ein sorgfältiges Handeln an. Im Augenblick sei die Verfolgung von illegalen Raubkopierern mit den Doping-Fahndern zu vergleichen. Sie laufe der Entwicklung hinterher, aber wie bei den Doping Kontrollen auch, steige die Aufklärungsquote. Die Woche der Justiz sollte dazu beitragen, Vorurteile abzubauen. Noch immer wollen Bürgerinnen und Bürger mit Gericht und Justizvollzug eher nichts zu tun haben, ob als Kläger oder Beklagte. Ein Blick hinter die Kulissen, wozu auch diese Veranstaltung an der Johann – Philipp – Bronner Schule diente, kann dabei eine positive Wirkung entfalten.
FS

Vertretungsplan
Seiten für Schüler
Seiten für Lehrer
Förderverein
Ehemalige
Schülerseiten
So finden Sie uns  

zur Startseite

E-Mail: Telefon: Fax: Gymnasiumstrasse 2

06222-3055200 06222-3055209 69168 Wiesloch
Impressum - Webmaster