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Juristen an der Johann-Philipp-Bronner-Schule
Wiesloch am 15. Juli 2010 |
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Zur „Woche der Justiz“ in
Baden-Württemberg hatte Studiendirektor Werner Bender von der Johann –
Philipp – Bronner Schule Wiesloch drei engagierte Juristen in die Aula des
Berufsschulzentrums eingeladen. Die Eingangsklassen des Wirtschaftsgymnasium
sollten zum einen erfahren, was illegale Raubkopien sind und welche
Konsequenzen deren Downloads haben können und zum anderen die Gelegenheit
haben, zu dieser brisanten Materie Fragen zu stellen. Werner Bender begrüßte
die anwesenden Schülerinnen und Schüler, Lehrer und Juristen mit einer
aktuellen Schlagzeile aus Spiegel-Online: „Millionenfach
werden Filme und Musik illegal im Internet getauscht. Die Rechteinhaber
drängen seit Jahren auf harte Strafen bis hin zum Netzentzug. Eine Gruppe
von Industriestaaten plant jetzt internationale Abkommen und den Einstieg in
die Nutzerüberwachung.“
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Andreas Schlett,
der Direktor des Amtsgerichts Wiesloch ergriff das Wort: Niemand brauche
Angst vor der Justiz zu haben, denn alles verlaufe rechtsstaatlich. Dr.
Carsten Zülch, Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe, stellte zunächst dar,
dass das Downloaden bzw. Uploaden von illegalen Raubkopien einen
zivilrechtlichen, aber u.U. auch einen strafrechtlichen Aspekt hätte. Es
gehe hierbei um die Verletzung des Rechts am geistigen Eigentum, dem
Urheberrecht an Musik, Fotografien, Filmen und PC-Programmen. Einzig der
Urheber dürfe bestimmen, was mit seinem Werk (Song, Foto, Film, PC-Programm)
geschehe.
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Das beinhalte
auch das Recht, zu bestimmen, ob sein Werk kopiert werden darf und wie oft.
Wird ein Urheberrecht verletzt, kommt es zivilrechtlich nicht auf ein
Verschulden an, ja selbst wenn ein Anschlussinhaber in Urlaub war und sein
W-LAN nicht ausreichend geschützt hat, kann zur Verantwortung gezogen
werden. Als erstes kann der Urheber auf Unterlassung bestehen. Dies wird mit
Hilfe einer kostenpflichtigen Abmahnung durchgesetzt, evt. in Kombination
mit einem Schadenersatzanspruch, z.B. für entgangenen Gewinn. Die Abmahnung
ist teuer, vermeidet aber den oft noch kostenintensiveren Prozess.
Allerdings sei nicht jede Kopie eines Werkes rechtswidrig. Kopiert werden
dürfe immer, wenn der Urheber das ausdrücklich erlaube. Von einer gekauften
Musik-CD darf auch eine Privatkopie angefertigt werden, sofern die Quelle
nicht rechtswidrig erstellt wurde. Dabei erwähnte Dr. Carsten Zülch immer
wieder die Tauschbörsen, als Quellen illegaler Downloads. Eltern haben die
Pflicht, ihre Kinder auf diese Problematik hinzuweisen. Ansonsten sei der
Ärger vorprogrammiert. Lieber solle man sich doch auf legale Downloads
beschränken. Den strafrechtlichen Aspekt illegaler Raubkopien übernahm
Staatsanwalt Werner Obländer. Der Täterkreis erstrecke sich bei dieser
Thematik auf alle sozialen Schichten. Nur relativ wenige Menschen würden so
ohne weiteres ein Geschäft betreten und so mir nichts Dir nichts eine oder
mehrere Musik-CD mitgehen lassen. Die Hemmschwelle beim illegalen Downloaden
sei allerdings wesentlich geringer. Dabei müsse man mit Freiheitsstrafe bis
zu drei Jahren rechnen, wohlgemerkt wenn man dieses Downloaden nicht
gewerbsmäßig betreibe.
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Als Beispiele
für eine strafbare Handlung nannte Werner Obländer das unautorisierte
Mitschneiden von Live-Konzerten und das Aufnehmen von Konzerten oder Filmen
mit der eigenen Kamera. Je nach Schwere des Falles könne die
Staatsanwaltschaft das Verfahren auf den Privatklageweg verweisen, d.h. das
Verfahren könne gegen Zahlung einer Geldstrafe abgeschlossen werden. Bei
staatsanwaltlichen Ermittlungen werde meistens der PC des mutmaßlichen
Täters für die Dauer des Verfahrens eingezogen. Andreas Schlett wertete
diesen Schritt als die eigentliche Strafe. Sechs Monate ohne Computer, so
der Direktor des Amtsgerichts Wiesloch, könne für einen Jugendlichen eine
Ewigkeit bedeuten. Außerdem beinhalte ein PC oftmals unersetzliche bzw.
private Dateien. Nach diesem kurz gehaltenen Informationsteil durften die
Schülerinnen und Schüler des Wirtschaftsgymnasiums Fragen stellen. Davon
wurde reichlich Gebrauch gemacht. Dabei stellte sich heraus, dass bereits
das Abspielen von unautorisiert ins Internet gestellten Filmen unter die
Kategorie illegale Raubkopie falle. Bezogen auf Referate in der Schule,
beruhigten die Juristen die Schüler: „Wo kein Kläger sei, sei auch kein
Richter.“ Allerdings sei eine korrekte Quellenangabe das Mindeste. In jedem
Fall habe sich der Nutzer zu vergewissern, dass es sich um eine legale
Quelle handele. Die Frage nach einer Liste der erlaubten Downloads mussten
die Juristen verneinen: So etwas gebe es nicht. Um den Anschlussinhaber
eines PC herauszufinden, würde der Datenschutz immer mehr ins Hintertreffen
gelangen.
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Auf die Frage:
dürfe man im Internet ein Fußballspiel live anschauen, antworteten die
Juristen eindeutig mit Nein, denn die TV- Sender hätten für die
Übertragungsrechte viel Geld gezahlt. Dr. Carsten Zülch lobte das Interesse
der Gymnasiasten: Sie stellten Fragen, mit denen man als Richter tagtäglich
konfrontiert werde. Eine Schülerin bedankte sich im Namen aller Anwesenden
für die interessante und hilfreiche Veranstaltung. Andreas Schlett meldete
sich noch einmal zu Wort und mahnte ein sorgfältiges Handeln an. Im
Augenblick sei die Verfolgung von illegalen Raubkopierern mit den
Doping-Fahndern zu vergleichen. Sie laufe der Entwicklung hinterher, aber
wie bei den Doping Kontrollen auch, steige die Aufklärungsquote. Die Woche
der Justiz sollte dazu beitragen, Vorurteile abzubauen. Noch immer wollen
Bürgerinnen und Bürger mit Gericht und Justizvollzug eher nichts zu tun
haben, ob als Kläger oder Beklagte. Ein Blick hinter die Kulissen, wozu auch
diese Veranstaltung an der Johann – Philipp – Bronner Schule diente, kann
dabei eine positive Wirkung entfalten. |
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FS |
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